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SG Potsdam, 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Grundsicherung für Arbeitsuchende
- Entscheidungsdatenbank Brandenburg
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Entzug von Sozialleistungen nur nach ordnungsgemäßer Aufforderung zur Mitwirkung des Leistungsberechtigten
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (3) Neu Zitiert selbst (4)
- LSG Bayern, 14.02.2012 - L 11 AS 142/10
Bei Versagungsbescheiden ist grundsätzlich nur die reine Anfechtungsklage …
- BSG, 25.02.2013 - B 14 AS 133/12 B
Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Leistungsklage bei Versagung …
Auszug aus SG Potsdam, 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11
Unabhängig davon, ob der Kläger die geforderten Angaben und Unterlagen, die im Wesentlichen dem Geschäftsbetrieb seiner Ehefrau zuzuordnen waren, auch hätte beschaffen können (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 - Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Juni 2013 - L 9 AS 103/13 B ER -, alle zitiert nach juris), kann der Beklagte eine Verletzung von etwaigen eigenen Mitwirkungspflichten des Klägers damit nicht über die Versagungsentscheidung im Sinne des § 66 Abs. 1 und 3 SGB I sanktionieren. - LSG Hessen, 21.06.2013 - L 9 AS 103/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - keine sofortige Vollziehbarkeit von …
Auszug aus SG Potsdam, 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11
Unabhängig davon, ob der Kläger die geforderten Angaben und Unterlagen, die im Wesentlichen dem Geschäftsbetrieb seiner Ehefrau zuzuordnen waren, auch hätte beschaffen können (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 - Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Juni 2013 - L 9 AS 103/13 B ER -, alle zitiert nach juris), kann der Beklagte eine Verletzung von etwaigen eigenen Mitwirkungspflichten des Klägers damit nicht über die Versagungsentscheidung im Sinne des § 66 Abs. 1 und 3 SGB I sanktionieren. - LSG Berlin-Brandenburg, 26.04.2012 - L 18 AS 2167/11
Zurückverweisung - Gerichtsbescheid - Mitwirkungspflichten - Auskünfte
Auszug aus SG Potsdam, 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11
Unabhängig davon, ob der Kläger die geforderten Angaben und Unterlagen, die im Wesentlichen dem Geschäftsbetrieb seiner Ehefrau zuzuordnen waren, auch hätte beschaffen können (vgl. hierzu: BSG, Beschluss vom 25. Februar 2013 - B 14 AS 133/12 B; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 26. April 2012 - L 18 AS 2167/11 - Hessisches LSG, Beschluss vom 21. Juni 2013 - L 9 AS 103/13 B ER -, alle zitiert nach juris), kann der Beklagte eine Verletzung von etwaigen eigenen Mitwirkungspflichten des Klägers damit nicht über die Versagungsentscheidung im Sinne des § 66 Abs. 1 und 3 SGB I sanktionieren.
- LSG Schleswig-Holstein, 21.06.2016 - L 6 AS 121/13
Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsversagung bzw -entziehung wegen …
Demgegenüber ermächtigt § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I von vornherein nicht zu einer Entziehungs- oder Versagungsentscheidung gegenüber Personen, die mit einer anderen Person, die eine eigene Mitwirkungspflicht verletzt, in einer Bedarfsgemeinschaft i.S. des § 7 Abs. 3 Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II) leben oder deren Anspruch auf Sozialleistungen in sonstiger Weise von Umständen abhängig ist, die in der Person des zur Mitwirkung Verpflichteten begründet liegen (vgl. SG Potsdam, Urteil vom 9. April 2014 - S 40 AS 1288/11 - zit. n. juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 29.11.2018 - L 21 AS 1116/18
Anspruch auf Arbeitslosengeld II
Darüber hinaus dürfte § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I von vornherein nicht zu einer Entziehungs- oder Versagungsentscheidung gegenüber Personen ermächtigen, die selbst keine Mitwirkungspflicht verletzt haben, sondern mit einer anderen Person, die eine eigene Mitwirkungspflicht verletzt hat, in einer Bedarfsgemeinschaft i.S. des § 7 Abs. 3 SGB II leben oder deren Anspruch auf Sozialleistungen in sonstiger Weise von Umständen abhängig ist, die in der Person des zur Mitwirkung Verpflichteten begründet liegen (…vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 21.06.2016 - L 6 AS 121/13 -, Rn. 41, juris; SG Potsdam vom 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11 - juris). - SG Augsburg, 08.11.2023 - S 3 AS 308/23
Versagung von Leistungen bei Verletzung der Mitwirkungspflichten
Darüber hinaus dürfte § 66 Abs. 1 Satz 1 SGB I von vornherein nicht zu einer Entziehungs- oder Versagungsentscheidung gegenüber Personen ermächtigen, die selbst keine Mitwirkungspflicht verletzt haben, sondern mit einer anderen Person, die eine eigene Mitwirkungspflicht verletzt hat, in einer Bedarfsgemeinschaft i.S. des § 7 Abs. 3 SGB II leben oder deren Anspruch auf Sozialleistungen in sonstiger Weise von Umständen abhängig ist, die in der Person des zur Mitwirkung Verpflichteten begründet liegen (…vgl. Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht vom 21.06.2016 - L 6 AS 121/13 -, Rn. 41, juris; SG Potsdam vom 09.04.2014 - S 40 AS 1288/11 - juris).